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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sven Schaller, Karlsbader Straße 2, 68799 Reilingen (im Folgenden kurz
„ANBIETER“ genannt) und dem KUNDEN (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die
Parteien“ bezeichnet) für Verträge zur Erbringung von (Beratungs-)Leistungen zustande kommen, gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1.2.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.


1.3.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.


1.4.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in
Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf.


1.5.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und
allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2. Leistungsgegenstand

2.1.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der
diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.


2.2.

Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich
und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der
konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Leistungen beim ANBIETER.


2.3.

Die rechtliche Prüfung von Ideen, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere im Hinblick auf ihre
rechtliche Zulässigkeit nach urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Bestimmungen, ist nur dann
Gegenstand der Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und der KUNDE die hierbei
entstehenden Kosten übernimmt.


2.4.

Sofern Gegenstand der Beauftragung eine werkvertragliche Leistung ist, hat der KUNDE die Vertragsleistung
innerhalb von 7 Tagen als vertragsmäßig anzuerkennen (Abnahme). Erklärt sich der KUNDE nicht innerhalb dieser
Frist zur Vertragsgemäßheit, so gilt die Leistung als vertragsgemäß (Abnahmefiktion).


2.5.

Seitens des ANBIETERS in Aussicht gestellte Fristen zur Leistungserbringung sind, sofern nicht explizit schriftlich
vereinbart, nicht bindend und erfolgen stets unter dem Vorbehalt hinreichender Mitwirkungshandlungen des
Kunden.


2.6.

Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen
Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von
Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese, sofern nicht
explizit im Rahmen eines Update- und Wartungsvertrags vereinbart, vom Leistungsangebot des Anbieters vorab
ausdrücklich nicht umfasst.


2.7.

Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen
und/oder Subunternehmer (Fremddienstleister) zu bedienen.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss zwischen ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform
erfolgen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der KUNDE verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der
vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den ANBIETER
angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des KUNDEN gegen diese Pflicht ist der ANBIETER von seiner
Leistungspflicht befreit.

4.2. Der KUNDE ist für sämtliche durch ihn zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten,
dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-,
Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur
Prüfung der Inhalte verpflichtet.

5. Fremdkosten

5.1. Fremdkosten sind sämtliche Material- und Betriebskosten, Gebühren, Versicherungen, Lizenzen und Honorare, die
der ANBIETER an Dritte im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Kunden zahlt. Fremdkosten, ggf. zzgl.
Handlingfee, berechnet der ANBIETER an den KUNDEN weiter.

6. Vergütung

6.1.

Die Leistungen des ANBIETERS werden durch die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus der
Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ersichtliche/n Vergütung/en abgegolten, sofern nicht eine zwischen den
Parteien individuell vereinbarte Vergütung geschuldet wird. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der
deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.


6.2.

Ob und inwieweit Korrekturschleifen bei einer pauschalen Vergütung inbegriffen sind, sowie die etwaige Anzahl
der Korrekturschleifen wird im Angebot definiert. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig; der ANBIETER wird
über etwaige zusätzliche Änderungen ein Angebot unterbreiten.


6.3.

Mehrkosten, die vom KUNDEN zu vertreten sind oder die aufgrund unvorhergesehener Umstände eintreten, trägt
der KUNDE in voller Höhe. Hiervon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, Mehrkosten aufgrund von
veränderten oder zusätzlichen Leistungen auf Wunsch des KUNDEN. Der ANBIETER stellt diese zusätzlichen
Kosten dem KUNDEN nachträglich gesondert auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung.


6.4.

Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem nicht durch den
ANBIETER verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann.

7. Zahlungsarten / Kaution

7.1.

Mit Beauftragung ist der KUNDE, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird (bspw. monatliche- oder
Ratenzahlung),  zur Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Restzahlung in Höhe
von 50% zuzüglich etwaiger Mehrkosten wird nach Leistungserbringung fällig.


7.2.

Zahlungen werden sofort mit Rechnungsstellung fällig und sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.


7.3.

Die Zahlung ist nur per Rechnung möglich.

8. Haftung auf Schadensersatz

8.1.

Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach
Maßgabe der folgenden Regelungen.


8.2.

Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig
verschwiegener Mängel.

9. Vertragslaufzeit

9.1.

Der Vertrag ist für die gemäß der Individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit)
geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.


9.2.

Sofern die vereinbarte Leistung ein Dauerschuldverhältnis darstellt (z.B. das Wartungs- und Updatepakete), beträgt
die Erstlaufzeit 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils
um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 3 Monaten vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen
Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

10. Verzug

10.1.

Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte
Anzahlung der Vergütung durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen
Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.


10.2.

Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis
zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

10.3.

Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und
sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer
vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist
berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was
er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

11.1.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß
den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an
Dritte.


11.2.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und
nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen
Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.

12. Urheberrecht

12.1.

Der ANBIETER überträgt an den vereinbarten Leistungen die jeweiligen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen
Rechte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Form.


12.2.

Beansprucht der KUNDE darüber hinausgehende Rechte an den Leistungen des ANBIETERS, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten. Die Höhe der zusätzlichen Vergütung richtet sich nach Umfang, Ort und Dauer der
Nutzung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung.


12.3.

Die Rechteeinräumung an Leistungen des ANBIETERS gilt nur für die vom KUNDEN tatsächlich umgesetzten und
bezahlten Arbeitsergebnisse, nicht dagegen für vom KUNDEN verworfene Vorschläge; die Nutzungsrechte daran
verbleiben uneingeschränkt bei ANBIETER.


12.4.

Das Bearbeitungsrecht an den vereinbarten Leistungen wird nicht eingeräumt.


12.5.

Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Leistungen sind urheberrechtlich
geschützt.

13. Referenznennung

13.1. Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und
Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

14. Widerrufsrecht

14.1.

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches
Widerrufsrecht nicht besteht.


14.2. Allgemeine Bestimmungen


14.3.

Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das
gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.


14.4.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.


14.5.

Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen
jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar.

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Sven Schaller - 3D Generalist & Virtual Production Artist

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